2021-05-28 Konsultation der EU-Kommission zu einer Überprüfung der EU-Aufsichtsbehörden - PE-Stellungnahme

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Konsultation der EU-Kommission zu einer Überprüfung der EU-Aufsichtsbehörden - PE-Stellungnahme

28.05.2021

PensionsEurope hat sich am 21. Mai 2021 mit einer schriftlichen Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden und die Schaffung eines „Single Rulebook“ beteiligt. Die aba hat zu der Antwort von PensionsEurope aktiv beitragen.

In der Antwort betont PensionsEurope die Vielgestaltigkeit der betrieblichen Altersversorgung in den Mitgliedstaaten, sowohl was ihre Verbreitung als auch was ihre Ausgestaltung betrifft. Zu beachten seien die Verzahnung mit der ersten Säule der Alterssicherung sowie mit dem nationalen Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht. Angesichts der relativ begrenzten grenzüberschreitenden Aktivitäten von EbAV gebe es keinen Grund für eine größere regulatorische oder aufsichtsrechtliche Rolle von EIOPA bei EbAV. Ihr Einfluss auf die Aufsichtspraxis sei bereits heute erheblich, zum einen über Stellungnahmen (EIOPA Opinions), zum anderen durch die Arbeit an Level-II-Regulierungen im Versicherungsbereich, die nationale Aufsichtsbehörden dann zum Teil auch für EbAV anwenden.

Sowohl die eigenen Stellungnahmen von EIOPA als auch die Arbeit von EIOPA an Level 2 im Versicherungsbereich haben einen erheblichen Einfluss auf die Aufsichtstätigkeit der zuständigen nationalen Ausschüsse in ganz Europa.

Hintergrund: Die Gründungsverordnungen der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) aus dem Jahr 2010 waren erst vor relativ kurzer Zeit nach langen Beratungen in Rat und EU-Parlament einer umfangreichen Reform unterzogen worden. Die Verordnung zur Reform der ESA-Gründungsverordnungen wurde am 27. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. Über diesen Reformprozess wurde auch auf der aba-Homepage berichtet.

Den Anlass für eine neue politische Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen der Finanzaufsicht lieferte insbesondere die „Maßnahme 16“ des im September 2020 veröffentlichten Aktionsplans der EU-Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion („A capital markets union for people and businesses: new action plan“). Darin hieß es: „Die Kommission wird an der Entwicklung eines besseren einheitlichen Regelwerks für die Kapitalmärkte arbeiten. Dazu wird sie prüfen, ob die EU-Vorschriften weiter harmonisiert werden sollten, und die Fortschritte bei der Erreichung einer größeren aufsichtlichen Konvergenz überwachen. Sie wird im 4. Quartal 2021 eine Bilanz der Ergebnisse ziehen und gegebenenfalls Maßnahmen für eine stärkere aufsichtliche Koordinierung oder eine unmittelbare Aufsicht durch die Europäischen Aufsichtsbehörden vorschlagen.“

 
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